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Der Verfahrensbeistand in Verfahren des FamFG hat die Aufgabe das Kind zu vertreten. Er soll das Vertrauen des Kindes gewinnen. Er ist an dem Verfahren “beteiligt”. Man wird ihn nicht los.

Früher gab es pro Minute “Arbeitszeit” Geld von der Staatskasse, und wenn noch was zu holen, von den Eltern.

Das führte dann auch dazu, dass ein Jens Bosler aus Utting am Ammersee 40 Stunden abgerechnet haben soll, davon doch 5 Minuten mit dem Kind geredet haben soll.
Naja, er ist Sozialpaedagoge oder so was ähnliches. Die Mehrzahl der verrechneten Stunden hing er wohl, glaubt seiner Rechnung, am Telefon - Mit dem Jugendamt und der Richterin.

Das musste anders werden.

Heute sieht das Gesetz eine pauschale Vergütung für den Verfahrensbeistand vor. Lächerliche 350 Euro pro Instanz soll der ehrliche, bemühte Beistand erhalten wenn er den Auftrag erhält. Und weitere 200 Euro winken, wenn man den Auftrag erhält, Gespräche mit den Eltern und nahen Bezugspersonen zu führen.

Nun ist also nicht mehr der Aufwand entscheidend für die Ausschüttung sondern nur der Auftrag. Prima, denkt sich Rechtsanwältin Christiane Fischer aus Schwabach, holt sich den Auftrag von Richterin Sabine Thiermann ab - und geht dann einfach nicht zur Arbeit, lässt sich nur bei einem Elternteil kurz blicken, meidet den Gerichtssaal und die Kindesanhörung. Man hat ja den Auftrag. Man ist Rechtsanwältin.

Ob die Rechtsanwältin die Zeichen der Zeit erkannt hat? Besser fernbleiben vom Gericht? Und von den Mandanten? Nicht dass noch ein familiengerichtsgeschädigter Elternteil anfängt Amok im Gericht zu laufen.

Also, ob Frau Christina Fischer aus Schwabach ihren Job als Verfahrensbeistand “gut” oder “schlecht” gemacht hat ist erstmal nicht von Belang (Klassifizierung nach NCS und Methodenzuordnung hier). Entscheidend ist, dass sie nicht mit beiden Eltern gesprochen hat, und auch nicht mit nahen Bezugspersonen. Nur mit der Mutter. Aber sie möchte dafür 200 Euro haben.

Hier hält man das natürlich für Betrug, Grundlage eines jeden Leistungsvertrages ist nunmal Treu und Glauben. Doch dies ist ein Vertrag zwischen Staat und Rechtsanwältin. Das ist was anderes.

Lesen Sie den Strafantrag, die Meinung des Staatsanwaltes Dr. Mayer der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, die Beschwerde und die Einlassung des Staatsanwaltes Baltes als Gruppenführer der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth.

 

 

 

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