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 “Die Welt” fragt sich: Warum bestellen bayerische Richter immer die GWG?”

Hier fragt man sich, warum bestehen diese “Gutachten” fast immer zu 50% aus der platten Wiederholung von dem, was die Betroffenen gesagt haben.

Also ist dieses “Gutachten” nichts anderes als eine Plattform für die Lüge.

Auch sonst ist das alles unwissenschaftliches Zeug wenn nach “Erziehungsfähigkeit” gefragt wird oder ein “familienpsychologisches Gutachten” bestellt wird. Das deutet auf Machtmissbrauch oder Faulheit hin. Oder einem Parteibuch und Kadavergehorsam.

Als Leitsatz dient in Deutschland:

Dass Gericht überspannt dann das Recht und die Pflicht zur Amtsermittlung dann, wenn es auf unbewiesene Behauptungen einer Partei hin oder aus eigenem Antrieb eine Ausforschung betreibt, nicht aber mit Hilfe eines Gutachtens versucht zu klären, ob eine bewiesene Tatsache (Anknüpfungstatsache) Auswirkung auf das Wohl des Kindes hat.

Für die Notwendigkeit eines Gutachtens spricht regelmaessig der Umstand, dass die normale Lebenserfahrung und das Vorstellungsmögen für die Bewertung der Tatsache nicht ausreicht und die Parteien es nicht verständlich machen können.

Wenn die Richterin ein Gutachten mit einer relativ pauschalen Aufgabe an die Gutachterin gibt, dann will sich die Richterin ihrer Arbeit entledigen und ein System mit Geld versorgen.

Familienrecht ist Zivilrecht! Die Partei muss den Beweis erbringen!

Die Teilnahme an einem Gutachten bei einer Sachverständigen der GWG (Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichtspsychologie) München unter Salzgeber oder IGF unter Ballof in Berlin ist juristischer Selbstmord. Oder Mandantenverrat.

Jede Teilname an solchen Gutachten ist freiwillig. Die öffentliche Kritik dürfte ausreichen um eine Teilname zu verweigern. Haben Sie Mut dazu. Ersparen Sie es Ihren Kindern. Wenn Sie von Ihrer Anwältin oder der Richterin genötigt werden, an einem Gutachten teilzunehmen, lesen Sie bitte folgenden Exkurs zur Zwangsbegutachtung im Familienrecht: >>>>>

Gedanken zur Videographie und  Tonträger in der Forensik finden Sie hier: >>>>>>>>>

Eine ausführliche Bearbeitung dieses Themas kann man hier im Kostenrecht nachlesen.  >>>>>>>

Eine strafrechtliche Würdigung ist hier nachzulesen. >>>>>>>>>>

Also haben Sie Mut und zeigen die Purschen wegen Betruges an. Und schreiben Sie Petitionen an die Landtage, die Staatsanwaltschaft möge bitte transparent ausermitteln. >>>>>>>>

In Österreich ist alles anders:

“Das Gutachten ist ein Gutachten, da es sich bei Dr. [Philosophie] Elmar Köppl [Innsbruck] um einen gerichtlich beeidigten Sachverständigen handelt.” So die Hofrätin als Vorsteherin des Bezirksgerichtes Kufstein, Frau Andrea Wibmer-Stern. Diese Begründung ist denkfaul. Auch der Auftrag: Erstellen Sie ein Gutachten zu der Obsorgefrage. Hier der Volltext >>>>>>>

Doch es kommt noch besser: “Ein Schriftstück ist dann ein Gutachten, wenn es umfangreich und detailreich ist.” So die Staatsanwältin Birgit Unterguggenberger aus Innsbruck. Das sind die Bücher von Karl May auch. Karl May war nie in einem Land, in dem sich die Handlung zutrug.

Zwei Jahre später, vergibt die Richterin am Bezirksgericht Kufstein (Dr. jur) Andrea Wibmer Stern einen Auftrag gegen Geld an Mario Draxl zu Innsbruck. Nach erstem telefonischem Kontakt gibt es schlüssige Zeichen von Wahrnehmungsstörungen[1] bei dem klinischen Psychologen, der gut zuhört (lt. seiner eigenen Aussage) und als Chef das Institut für Neuropsychologische Rehabilitation in Innsbruck leitet. Man kann sich auch irren. Es kann auch ganz anders sein.

Die Ausbildung in Österreich geht also dahin, dass drei StaatsanwältInnen und eine Richterin vor einem Gemälde stehen und philosophieren: “Es kann sich um keine Fälschung handeln, weil das Gemälde farbenfroh und groß ist !”. Lesen Sie hier die Story dazu..... >>>>>>>>

Demzufolge ist nach der Ehre der RichterIn vergeblich zu suchen. Die Richterehre beinhaltet nunmal eigenes Denken und verantwortungsvollen Umgang mit der Macht. Die Arbeit einfach wegzugeben, mit der Aussage, man kenne sich nicht aus, geht einfach nicht. Wer keinen Anspruch an sich selbst hat, der soll Verwaltungsaufgaben nachgehen. Die Ablehnung der Richterin hier: >>>>>>>

Es scheint in Tirol ein verbreitetes Übel zu sein, dass RichterInnen sich der Arbeit entledigen und Sachverständige entscheiden lassen. Gerichte haben keine Briefkästen. Aus Angst vor Briefbomben.

In Österreich ist das Kindschaftsrecht scheinbar kein Parteiverfahren. Der Staat entscheidet über die Zukunft der Kinder, auch nach der Novelle von 1961, äh, 2013. Das ist natürlich Quatsch. Wie in Deutschland auch, gehört das Ausserstreitgesetz und die Familiensache in den Bereich des Zivilrechts und ist ein Parteiverfahren. Das bedeutet auch dort, dass die Partei beantragt, vorträgt und ggf. beweist, die andere bestreitet bzw. erbringt den Gegenbeweis.

Völlig undenkbar ist es, dass das Gericht durch Zwangsbegutachtung, Fernbegutachtung oder üble Nachrede in die Persönlichkeitsrechte einer Partei eingreift.

[1] Die Wahrnehmungsstörung ist dadurch definiert, dass Reize (Tasten, Hören, Sehen, Riechen, Schmecken) nicht beim ZNS ankommen. Es handelt sich also um einen neurologischen, physiologischen Defekt am Menschen. Dafür kann der Mensch nichts. Umgangssprachlich und zum polarisieren ist die Wahrnehmungsstörung hier nicht auf die Anatomie des Menschen beschränkt sondern kann auch auf die Verarbeitung zwischen den Ohren erweitert werden. Dafür kann ggf. der Mensch schon etwas.

 

 

 

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