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Erinnerung.

Die Erinnerung ist die Beschwerde gegen eine Kostenrechnung der Gerichte, in Bayern treibt die Landesjustizkasse Bamberg die Gerichtskosten und Zeugenentschädigungen ein. Auch die Kosten für die Gutachterinnen, der GWG München und der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht (Also die, die das Konto in Bad Abbach hat, wie auch der Herr Salzgeber).

Die Verfahren sind in der KostO geregelt. Sprechen darf man nicht, nur schreiben.

Hier ist jetzt mal ein Verfahren durchgezogen worden um zu beweisen, dass die Richterinnen im Gerichtsaal das fressen müssen, was sie von der Gutachterin vorgesetzt bekommen. Und die Eltern müssen es bezahlen. Geht also vom Familientopf weg und hin zu Firmen.

Und ich habe das Gefühl, das Fressen schmeckt. Denn sie tun alles um das gleiche Fressen immer wieder zu bekommen.

Eigentlich brauchen wir das Pack gar nicht. Mit Garantenstellung hat das eh nichts mehr zu tun.

Lesen Sie nun die Erinnerung. Sie zeigt auf, was eine Gutachterin von einer Zeugin unterscheiden sollte, was der Gesetzgeber sich dabei gedacht hat, als er “Gutachten” in das JVEG geschrieben hat, dass es völlig egal ist, was eine Gutachterin studiert hat und über was sie schreibt. Halten Sie durch.

Sie werden lesen, dass der RiAG. Dr. Jürgen Schmid der Gutachterin hörig ist, auf Wissenschaft verzichtet und gar die “GWG” zum Verfahrensbeteiligten erhebt. Alles ohne Sinn und Verstand.

Und da ist noch der Richter Bauer vom Oberlandesgericht. Er kann nicht ordentlich Lesen, oder er wollte nicht, zitiert üble Richter, verweist auf RGZ die nichts mit Gutachten zu tun haben usw.

Die alle sollen unsere Elite sein. Warum gab es die Pisa-Studie nicht schon vor 45 Jahren.

Genaues Lesen ist von Nöten.

Das sollte den Leser von der Richterin unterscheiden.

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