Lets Görg> Verfahren> Jugendamt> Aktensperrung 1>

 

Die Akteneinsicht ergab, der wesentlich Anteil entstammt der Gerichtsakte. Doch das Verfahren ist nicht öffentlich. Also hat das Zeug nix in der Akte des Jugendamtes zu suchen.

Bestandteil der Akte ist auch die Leistung (Familien Psychologisches Gutachten) der Emmert-Blickenberger von der GWG München. Und was ich oder meine Frau der erzählt haben, geht wirklich nur den Richter was an. Aber sicher nicht irgend einen SozPaed der irgendwann mal die Akte in die Finger bekommt; Oder die Frau Schartl von der Regierung von Oberbayern.

Ob die auch Kinder haben? Wohl kaum, denn es müsste Ihnen allen kalt den Rücken runterlaufen. Wissend, dass auch Beamtinnen nicht gefeit sind vor Gerüchten und plötzlich ihr eigenes Kind nicht von der Schule abholen können weil das Jugendamt Dachau? schneller war...

Und damit niemand einem tragischen Irrtum erliegt muss man sich drum kümmern, die Verbreitung einzudämmen.
Längst ist bekannt, dass das Jugendamt Hinz und Richterin alles mögliche lesen lässt, rausplappert und gar vertrauliche Beratungsakten an alle möglichen Gerichte verteilt (JA Dingolfing) möchte ich jetzt die Akte sperren.

Natürlich können sie das Zeug an die Absender zurückschicken. Da wern’s schaun die Purschen am Amtsgericht in München. Aber ein Angebot ist es doch?

Jetzt hat die Oberregierungsrätin Wendland die Arbeitsweise des Kreisjugendamtes erläutert. Sie hat beschrieben, die Mitwirkung bedeutet, man bringe Gerüchte in ein gerichtliches Verfahren ein. Dies wäre die erklärte Aufgabe des Jugendamtes.

Das kann man doch nicht so stehen lassen, oder?

Wenn das Verwaltungsgericht die Zulässigkeit dieser Arbeitseinstellung bestätigt kann man das Jugendamt noch mit dem ersten Schriftsatz an der Mitwirkung
hindern. Dazu später mehr.

Genaues Lesen ist von Nöten.

Das sollte den Leser von der Richterin unterscheiden.

 

 <<<<  zurück

zum Anfang

weiter >>>>