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Wann wird aus Verfahrensverschleppung gefährliche Körperverletzung?

Hier glaubt man, wenn die Verfahrensverschleppung dazu führt, dass ein minderjähriges Kind unter Psychopharmaka gesetzt wird und von Heimunterbringung bedroht wird, weil es von der Mutter psychisch misshandelt wird. Die Mutter kann nichts dafür, sie ist halt so.

Das Verfahren wird verschleppt, weil Sohn nicht zu Papa wechseln darf.

Obwohl Sohn schon zweimal in der Anstalt war und ausreichend Diagnostik betrieben wurde und plausible Diagnosen gestellt wurden, versucht die Richterin Dr.(jur) Andrea Wibmer Stern ihr Glück mit dem nächsten Gutachten. Erst bei der über 70 jährigen Dr. der Philosophie Kasslatter, die lässt den Auftrag unbearbeitet liegen, dann bei dem Mag. Mario Draxl, Innsbruck vom Institut für Neuro- psychologische Rehabilitation.

Mittlerweile ist über ein Jahr rum. Weil es so lange dauerte, steht der Sohn nun unter einem Psychopharmaka, dass für minderbemittelte Schizophrene über 16 Jahre zugelassen ist. Der Sohn ist 12, lt. Anstalt durchschnittlich intelligent und es gab keine Anzeichen für Schizophrenie.

Die Jugendhilfe kann nichts mehr tun, es wird immer schlimmer. Die Hilfen werden eingestellt, weil sie in diesem Milieu eine Kindeswohlgefährdung aufrechterhalten würden. Das sei vom Gesetz her verboten. Hätte der Papa keinen Antrag auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht gestellt, hätte dies das Amt getan.

Die Reihenfolge Mutter - Vater - staatliche Erziehung hat sich weder bei Dr. Wibmer-Stern noch bei Mario Draxl etabliert. Wie bei den Kommunisten ist die staatliche Erziehung allem vorzuziehen und mit aller Gewalt nach “Negativ-Punkten” bei den Eltern zu suchen. Findet man keine, verschleppt man das Verfahren oder erfindet welche.

Lesen Sie auf den nachfolgenden Seiten die Strafsache Dr. Andrea Wibmer-Stern, Hofrätin und Vorsteherin des Bezirksgerichtes Kufstein.

 

 

 

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