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21.01.2012

Präsidentin des Nationalrates
Magistra Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Republik Österreich

- Abdruck -

Strafverfolgung von gerichtlich bestellten „Sachverständigen“
Als Eingabe im Sinne einer Petition

Verehrte Präsidentin

Das Hohe Haus möge bitte beschließen, der Regierung, dem Bundesministerium für Justiz, aufzutragen, Strafanzeigen wegen Betruges, Amtspflichtverletzung, Verbrechen gegen die Gesundheit und vieles mehr, dann für die Verletzten und das Hohe Haus transparent und kostenfrei auszuermitteln, wenn der Vorwurf im Raum steht, die „Sachverständigen“ hätten kein Gutachten gefertigt aber fakturiert.

 

Sachverständige werden von den Landesgerichtspräsidenteninnen für die Tätigkeit zertifiziert und nach einer bestimmten Frist re-zertifiziert. Aus diesem Pool der Sachverständigen dürfen sich die erkennenden Richterinnen der Bezirksgerichte dann bedienen.

Die erkennenden Richterinnen und Richter können die Sachverständigen ohne konkreten Beweisauftrag mit dem Auftrag versehen, ein Gutachten zu fertigen.

Hat der Sachverständige den Auftrag erhalten, scheint niemand, also auch keine Ärzte und Psychiater / Psychologen zum Schweigen über persönliche Geheimnisse verpflichtet zu sein.

Schwierigkeiten scheinen besonders Psychologische / Psychiatrische Gutachten zu bereiten.
Psychologisch / Psychiatrische Gutachten werden vor allem in Unterbrings- und Sorgerechtsverfahren von den erkennenden Richterinnen gefordert.

 

Die Verwertung des Ergebnisses einer Begutachtung obliegt der erkennenden Richterin. Die Bewertung von Machart und Inhalt obliegt den Parteien. Es obliegt der erkennenden Richterin, ob sie ihren Beschluss auf den Strengbeweis „Gutachten“ aufbaut oder nicht. Sie muss das Gutachten würdigen, die Einrede der Parteien jedoch nicht. Den Sachverständigen hat die erkennende Richterin aus einem Pool ausgewählt, den die Landesgerichtspräsidentin nach Prüfung bereitgestellt hat.

Die als „sachverständig“ geführte Fachkraft mit besonderer Qualifikation hat das Vertrauen der erkennenden Richterin zu genießen. Andernfalls käme der Verdacht auf, die Landgerichtspräsidentin hätte sich geirrt, hätte sich täuschen lassen.

Damit endet das zivilrechtliche Verfahren mit einem Beschluss, mag er zutreffend sein oder auch nicht. Er hat dem Rechtsfrieden anzureichen; Oder die antragstellende Partei zieht die Anträge zurück weil keine „Rechtstaatlichkeit“ erkannt werden kann.

Die Kosten für ein Gutachten werden den Parteien oder der Staatskasse auferlegt. Die Kosten für ein Gutachten belaufen sich zwischen Euro 3.000 und bis zu 20.000.

 

Der strafrechtlichen Betrachtung darf der „Sachverständige“ jedoch nicht entzogen werden.

 

Wird ihm vorgehalten, keinerlei Wissenschaft und keinerlei wissenschaftliche Methode angewendet zu haben, so sei auf die Tatbestandsmerkmale des Betruges abzuprüfen.

Einem Gutachten eines Psychiaters oder einer Psychologin wird landläufig eine wissenschaftliche Arbeitsweise und ein auf valide Daten und anerkannt wissenschaftliche Regelsätze beruhende Beurteilung nachgesagt. NUR diese Eigenschaften begründen die Produkteigenschaft „Gutachten“.

Fehlen die Produkteigenschaften zur Gänze und bringt der Sachverständige die Sache als „Gutachten“ in den Rechtsverkehr ein und fakturiert, so erregt er den Irrtum, das Produkt erfülle die notwendigen, zugesicherten, Eigenschaften. Verwertet die erkennende Richterin das Produkt oder kündigt an dies zu tun, gelang dem Sachverständigen erfolgreich die Täuschung durch Missbrauch des Vertrauens. Die allfällige Begleichung der Kostennote durch die Gerichtskasse führt zu einer Bereicherung zum Schaden des Gerichtes und später der Parteien.

Diesem Umstand verschließen sich die ermittelnden Staatsanwaltschaften regelmäßig. Sie behaupten einfach, die erkennende Richterin hätte die Einrede geprüft, der Verletzte wäre mit dem Ergebnis nicht einverstanden oder bearbeiten die Sachen gar nicht.

 

Als Beispiel sei die Causa Dr. Elmar Köppl genannt. Im Auftrag der Hofrätin und Vorsteherin des Bezirksgerichtes Kufstein, Frau Dr. Andrea Wibmer-Stern, fertigte er ein Schriftstück mit dem Titel „Psychologisches Gutachten“ an und fakturierte ohne Einzelzeiten prüfbar aufzustellen. Das Schriftstück wurde einem Facharzt für Psychiatrie, einem Professor für Psychologie und Psychotherapie (Univ. Maryland) und einer Dipl. Psychologin und weiteren Fachkräften zur Prüfung vorgelegt. Übereinstimmend erklärten sie die fehlende Anwendung von wissenschaftlicher Methode und wissenschaftlich begründeter Vorgabe an die erkennende Richterin. Die Anträge in der Zivilsache wurden nicht weiterverfolgt.

Der Tatbestand wurde als Anzeige nebst Beweisen an die Polizei Kufstein gegeben welche auch pflichtgemäß zügig an die Staatsanwaltschaft Innsbruck weiterleitete. Erst auf Nachfrage ein halbes Jahr später, als die Kostennote des Gerichtes i.H.v. Euro 2.000 pro Partei vorlag, wurde mitgeteilt, das Verfahren wäre eingestellt worden. Die Akteneinsicht zeigte keine Spuren einer juristischen Bearbeitung, nur eine naive und ideologisch geprägte Aussage der Staatsanwältin Magistra Birgit Unterguggenberger gegenüber dem beschuldigten Dr. der Philosophie Elmar Köppel. Eine rechtliche Begründung, warum keine Ermittlungen aufgenommen wurden, erhielt man trotz fristgerechten Antrags nicht.

Nun soll man mitteilen, ob man mit einem Kostenrisiko das Ermittlungsverfahren fortführen will. Mit Verlaub, bisher besteht die Ermittlung nur aus einer Aktenanlage.

Der Landesgerichtspräsidentin des LG Innsbruck wurden die Prüfberichte vorgelegt, man erhielt die Nachricht, sie möchte an der Zulassung des Dr. der Philosophie Elmar Köppl festhalten.

Die Staatsanwaltschaft Leoben teilt auf Nachfrage mit, es wäre Gang und Gäbe, dass psychologische Gutachten auch ohne Untersuchung der betreffenden Person möglich seien und von der Justiz als Beweis verwendet werden. Fachärzte aller Couleur bestreiten diese Möglichkeit und verweisen auf die Berufsordnung für Psychologen und Psychiater.

Psychologen / Psychiater erstellen auch Gutachten bei Vergewaltigungen, sexuellem Missbrauch, Sexualstraftaten gegen Kinder, Gewalt von Frauen gegen Kinder, Sorgerechtsverfahren, Fahrtauglichkeit u.v.m.

 

Und so wird darum gebeten, der Regierung, dem Bundesministerium für Justiz aufzutragen, Strafanzeigen wegen Betruges, Amtspflichtverletzung, Verbrechen gegen die Gesundheit und vieles mehr, dann für die Verletzten und das Hohe Haus transparent und kostenfrei auszuermitteln, wenn der Vorwurf im Raum steht, die „Sachverständigen“ hätten kein Gutachten gefertigt aber fakturiert.

 

Mit der Versicherung der Hochachtung

Der Papa

 

 

 

 

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