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24.11.2012

 

 

 

Österreich ist gaaaaaaaaanz anders.....

 

 

 

Ist die Richterin am Bezirksgericht Kufstein, Vorsteherin desselben und Hofrätin, die Frau Dr. Andrea Wibmer-Stern eine Ausnahme oder wird das im Bundesland Tirol immer so gehandhabt? Es gibt tatsächlich keinen Hinweis darauf, dass andere Richterinnen, die es in nur 5 Jahren zur Vorsteherin gebracht haben, anders ausgebildet wurden.

 

 

 

Doch warum geht es? Es geht um die Frage, ob ein Gesetz anzuwenden ist, wenn ein Gesetzeskommentar (also nicht die Rechtsprechung sondern irgendein Autor) etwas anderes schreibt. Diese Frage beschäftigt viele im Familienrecht, hüben wie drüben. Hier der Vergleich:

 

 

 

Gesetzestext Österreich §9 AußStrG:

(1) Der Antrag muss kein bestimmtes Begehren enthalten, jedoch hinreichend erkennen lassen, welche Entscheidung oder sonstige gerichtliche Tätigkeit der Antragsteller anstrebt und aus welchem Sachverhalt er dies ableitet.

 

Auf Bundesdeutsches Gesetz übersetzt: Ein Antrag besteht aus Rechtschutzziel (Begehren) und wie begründe ich diesen Anspruch (Sachverhalt).

 

 

 

Frau Dr. Wibmer-Stern schreibt in einem Beschluss, dass irgendwer geschrieben haben soll, und zwar die Deixler und/oder die Hübner, dass  bei Sorgerechtsanträgen / Obsorgeanträgen eine Begründung nicht notwendig sei.

 

 

 

Was muss sich eine Mutter oder ein Vater in Tirol nun denken?
Wenn im Gesetz steht: Das Benutzen eines BaseBall Schlägers zum Zwecke des Zufügen von Schmerzen ist verboten, dann suche man sich die Zeile in Heckler & Koch wo geschrieben steht: Gesetz ist nicht anzuwenden bei Familien - Richterinnen? Was? den Kommentar gibt es nicht? Dann schreiben Sie sich einfach einen! Die Richter Dr. Jürgen Schmid, Hüßtege oder Hartmann machen das ja auch und beziehen sich dann darauf....

 

  

 

Der Satz : “Ich will das alleinige Sorgerecht” reicht aus: Hier der Antrag >>>>>>>>>>

 

Der Führer lebt!: “Ich will nicht fremde Länder mit fremden Völkern teilen”. “Ich will nicht!”

 

 

 

Bei aller Polemik: Es geht hier um die Keimzelle des Volkes, die Familie. Es geht um Grundrechte der Kinder und der Elternteile.

 

 

 

 

 

Ich stelle hier die ketzerische Frage: Darf diese Hofrätin mit einer solchen Gesinnung das Amt einer Richterin ausfüllen?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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