Trennung und Scheidung -
was Ihnen Ihr Advokatus nicht erzählt

Im Kampf um’s Geld ist alles möglich. Doch ist es wirklich immer nur das Geld? Scheitern wir alle auch manchmal an uns selbst?

Zuständigkeiten:

Mit Trennung und Scheidung verlässt man den Zuständigkeitsbereich des Sozialministeriums  und wechselt zum Justizministerium.
Und dann wird es teuer. Die Eltern werden geplündert wo es nur geht.

Juristen lieben “Kooperationen”. Sie bilden “Kooperationen” zwischen, Gerichten, Jugendamt, AnwältInnen, Gutachtern und Verfahrensbeiständen. SIE als Eltern sind nicht dabei. Was mit Ihnen und Ihren Kindern passiert, das regelt die Kooperation. Die Gerichts- Veranstaltung ist nur Show.

Ihr Advokat ist nicht Ihr Freund.

Sein Arbeitsplatz ist das Gericht. Und dort möchte er es mollig warm und angenehm haben. Mit Entscheidungsträgern (der Richterin) legt er sich nicht an. Warum für Sie kämpfen, wenn er seine Existenz gefährdet?. Er will IHR Geld. Er bekommt es: Kostenfalle Verfahrenskostenhilfe (VKH)...

Qualität der richterlichen Arbeit

Anders als im Strafrecht ist die Wahrheit im Familienrecht nicht von Belang. Selbst das Jugendamt darf lügen. Der Wesenstest für RichterInnen wird gefordert. Zurecht angesichts der ungeahnten Möglichkeiten einer Richterin >>>>>>

Rechnen Sie mit dem schlimmsten - und es wird schlimmer kommen.

Das Jugendamt sollte die Finger aus gerichtlichen Verfahren zur Klärung des Sorgerechts  rauslassen, nur dann kann es die ordinäre Aufgabe, Hilfe und  Unterstützung für Eltern, Kinder und Jugendliche ordentlich erledigen. Das nennt sich dann Mitwirkung. Das Jugendamt ist nicht beteiligt! Und lügen soll es schon gar nicht dürfen! >>>>>>>>

Der Verfahrensbeistand ist nicht Ermittlungsorgan des Gerichtes oder der Verwaltung. Was die Kooperationen daraus machen, was der Wille des Bundesgesetzgeber ist und wie sich die Politik dazu stellt, ist erschreckend. Zur Methodenbewertung hier >>>>

Die Sachverständige - Lohngehilfin des Gerichtes. Wann darf die Richterin ein Gutachten bestellen? Darf die Richterin die Eltern vor die Wahl stellen: Sorgerechtsentzug oder Begutachtung? Ein ewiges Dilemma und die strafrechtliche Betrachtung >>>>>>>>

Die Familie lebt

auch nach der Trennung und Scheidung weiter!
Keiner der Beteiligten ist tot. Deshalb hat sie unter besonderem Schutz zu stehen, gerade das Beste ist gut genug für sie. Und dazu gehört vor allem die Autonomie. Sie darf nicht zum Freiwild werden für eine Helferindustrie die alles besser wissen, planlos und uneinig eingreifen wenn es darum geht, was dem “Wohl” des Kindes am Besten andient, also nicht wenn es um den Schutz des Kindes geht.

usual:

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Letzte Aktualisierungen:

2014/3 Richterin Dr. Wibmer-Stern Kufstein wird der gefährlichen Körperverletzung verdächtigt, weil sie ein Kind im Leiden hält
D-StGB § 226 >>>>>>>>>

2013/04: Nötigung durch Richterin zur Zwangsbegutachtung, Gebot und Schranken der Amtsermittlung >>>>>>

2013/03: Wahrheitspflicht bei FamFG Verfahren in Abgrenzung zur uneindlichen Falschaussage von Zeugen i.S. §153 StGB >>>>>

2013/03: Produktkritik Verfahrensbeistand Christina Fischer, Schwabach, Klassifizierung nach NCS >>>>>>>>>>

2013/02 Datenschutz in Sachsen: Sachverständige Porst-Bernau möchte nicht im Internet kritisiert werden >>>>>>>>>

2012/11: Staatsanwalt kann in keinem Kommentar etwas dazu finden, dass man für eine Entlohnung auch arbeiten muss. Zum Thema Verfahrensbeistand: >>>>>>

2012/01 LG Innsbruck (StA):Schriftstück ist ein Gutachten, wenn umfangreich und detailreich
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Veranstaltungshinweis:

Montagsdemos. Auch in Ihrer Stadt? Geht doch mal hin!

Sie sind hier!
Sie sind laut!
weil man ihnen die Kinder klaut!

Nächste DEMO-Termine:

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Demo 2010 + 2012: >>>>>>>>>>>>>>>

Das Jugendamt: Mitwirkung und Beteiligung

Stellt ein Elternteil  einen Antrag auf Übertragung des Sorgerechts (oder einem Teil davon) handelt es sich um einen Antrag nach BGB §1671. Die Unterschiede zur Aufgabe der Organisation bei Kindeswohlgefährung nach BGB §1666
Kurz und knackig hier:  >>>>>>>>>>

Familienpsychologisches Gutachten

Was sich der Richter Dr. Jürgen Schmid vom Amtsgericht München dabei gedacht hat, die Gutachterin
Emmert-Blickenberger von der GWG München zu bestellen, weiß ich nicht.

Von Erinnerung über Petition bis hin zum Strafantrag.